Vorsorgeuntersuchungen

Wir freuen uns, Sie und Ihre kleinen Schätze in unserer Praxis willkommen zu heißen. Ein wichtiger Baustein für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes sind die etablierten Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen bieten uns die Möglichkeit, den Gesundheitszustand Ihres Kindes regelmäßig zu überprüfen und frühzeitig eventuelle Entwicklungsauffälligkeiten zu erkennen.

Von der U2 direkt nach der Geburt bis zur J2 im Jugendalter begleiten wir Sie und Ihr Kind durch diese wichtigen Lebensphasen. Jede Untersuchung hat dabei ihren eigenen Fokus.

Wir möchten betonen, dass diese Untersuchungen eine wertvolle Gelegenheit bieten, Fragen zu stellen und Unsicherheiten zu besprechen. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind auf diesem wichtigen Weg begleiten zu dürfen.

Zeitpunkt Immunisierungen
Ab der Geburt RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison (In der Regel Oktober bis April) mit monoklonalem Antikörper (Nirsevimab)
Ab 3-10 Tagen U2
1. Monat U3
2. Monat 1. Impfung 6-fach-, Pneumokokken-, Meningokokken-B- und Rotavirus-Schluckimpfung
3. Monat U4 2. Rotavirus-Schluckimpfung, ggf. 1. Meningokokken-B-Impfung, wenn nicht bereits erfolgt; bei Frühgeborenen (bis 36+6SSW) zusätzlich eine weitere 6-fach- und Pneumokokkenimpfung
4. Monat 2. Impfung 6-fach-, Pneumokokken- und 2. Meningokokken-B- Impfung
6. Monat U5 ggf. 2. Meningokokken-B-Impfung
11. Monat U6 1. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken Impfung; 6-fach-Impfung (Abschluss)
12. Monat Impfung Meningokokken C + Pneumokokkenimpfung (Abschluss)
15. Monat Impfung 2. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken Impfung; 3. Meningokokken-B-Impfung (Abschluss)
Ab 2 Jahre U7
Ab 3 Jahre U7a
Ab 4 Jahre U8
Ab 5 Jahre U9 inkl. 1. Auffrischungsimpfung Tetanus, Diphterie, Pertussis
Ab 9 Jahre Impfung 1. HPV-Impfung
Ab 12 Jahre J1 2. Auffrischung Tetanus, Diphterie, Pertussis, Polio
Freiwillige Untersuchungen
Ab 7 Jahre U10 Gesetzlich nicht vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen. Wir empfehlen eine vorherige Abklärung, ob die dafür anfallenden Kosten von der Krankenkasse des Kindes übernommen werden.
Ab 10 Jahre U11
Ab 16 Jahre J2